Genfer Luftreinhaltekonvention
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Die Genfer Luftreinhaltekonvention wurde 1979 verabschiedet. Darin beschlossen die Vertragspartner aus Europa, sowie die USA, Kanada und die Sowjetunion, dass Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung zu schützen sind. Die Einhaltung der Konvention wird von der Wirtschaftskommission für Europa der vereinten Nationen (UNECE) überwacht, unter deren Schirmherrschaft Protokolle zur Reduktion spezieller Luftschadstoffe (Schwefelverbindungen, FCKW, Stickoxide, Schwermetalle, …) ausgearbeitet worden sind. |
Gesundheit
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Gesundheit ist laut Weltgesundheitsorganisation WHO ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens. Luftverschmutzung beeinträchtigt das körperliche Wohlergehen. Weltweit werden daher große Anstrengungen unternommen, um die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung zu reduzieren. |
Grenzwert
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Zur Überwachung der Luftqualität wurden für viele Schadstoffe Leit-, Richt- und Grenzwerte festgelegt. Ein Leitwert ist ein Wert, der langfristig angestrebt wird, aber juristisch nicht verbindlich ist. Ein Richtwert ist ein Wert, der in der Regel eingehalten werden sollte ohne dass Strafen drohen. Er ist eine Empfehlung, hat aber mit einem gewissen Nachdruck. Grenzwerte dagegen sind rechtlich verbindlich und einzuhalten. Können die Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe nicht eingehalten werden, dann drohen Strafen und verantwortlichen Behörden müssen Schritte einleiten, um das Problem zu lösen. Dazu zählen meist Luftreinhaltepläne, die verschiedenste Maßnahmen auflisten, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen könnten. |
GUAN
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Feinstaub-Partikel mit einem Durchmesser < 100 nm wirken sich besonders negativ auf die menschliche Gesundheit aus. Zur Überwachung der Ultrafeinstaub-Konzentrationen in Deutschland wurde ein kooperatives Messnetz, das Deutsche Ultrafeinstaub-Messnetz (engl. German Ultrafine Aerosol Network – GUAN), etabliert. Mittlerweile umfasst GUAN 17 Mess- und Forschungsstationen in ganz Deutschland. |